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   BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91   

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https://dejure.org/1991,11136
BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91 (https://dejure.org/1991,11136)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1991 - 5 B 53.91 (https://dejure.org/1991,11136)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 5 B 53.91 (https://dejure.org/1991,11136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

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  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91
    Soweit das Oberverwaltungsgericht die Hilfsbedürftigkeit der Kläger deswegen als nicht erwiesen angesehen hat, weil ihnen geliehenes Geld zur Verfügung gestanden habe, kommt eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]) in Betracht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91
    Soweit das Oberverwaltungsgericht die Hilfsbedürftigkeit der Kläger deswegen als nicht erwiesen angesehen hat, weil ihnen geliehenes Geld zur Verfügung gestanden habe, kommt eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]) in Betracht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1991 - 5 B 53.91
    Soweit das Oberverwaltungsgericht die Hilfsbedürftigkeit der Kläger deswegen als nicht erwiesen angesehen hat, weil ihnen geliehenes Geld zur Verfügung gestanden habe, kommt eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]) in Betracht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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